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Leitbild
- Zweck des Vereins ist gemäß § 52 Abgabenordnung die Förderung von Bildung und Erziehung, der Völkerverständigung, der Jugendhilfe und des demokratischen Staatswesens.
Insbesondere bezweckt der Verein
- die Förderung der beruflichen Bildung als Förderverein der Beruflichen Schulen Bad Hersfeld.
- die Etablierung der Schulsozialarbeit, insbesondere der sozialpädagogischen Betreuung benachteiligter Jugendlicher.
- die Durchführung von Maßnahmen zur Förderung von Aus-, Fort- und Weiterbildung, sowie der Beschäftigungsförderung und die damit verbundene Kooperation mit Institutionen.
- die Realisierung von Angeboten im Bereich aktiver Jugendschutz/ und Primärprävention.
- die Qualifizierung ehrenamtlicher Helfer für gemeinwesenorientierte Konzepte.
- Diese Satzungszwecke werden verwirklicht durch
a. ideelle und materielle Unterstützung.
b. die Bekanntmachung und Verbreitung der Ziele und Aufgaben des Vereins in der Öffentlichkeit.
c. die Organisation und Durchführung von Kursen, Maßnahmen und Begegnungen.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
- Der Verein ist politisch und religiös neutral.
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