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Deutsch-Integrationskurse

Aussiedler/innen und Ausländer/innen, auch langjährig Geduldete, sowie Migrant/innen, die in Deutschland dauerhaft bleiben dürfen, erhalten von der Ausländerbehörde bzw. vom Bundesverwaltungsamt eine Berechtigung zur Teilnahme an einem Deutschkurs (Integrationskurs, Niveau A2 und B1 des Europäischen Referenzrahmens). Kursteilnehmer/innen mit einer Berechtigung der Ausländerbehörde zahlen 2,20 € pro Unterrichtsstunde. Teilnehmer/innen, die Geld nach SGB II oder XII erhalten, können auf Antrag von den Gebühren befreit werden. Die Erstattung von Fahrtkosten kann beim Bundesamt beantragt werden. Der Integrationskurs umfasst einen Basiskurs mit 300 Stunden sowie einen Aufbaukurs mit 300 Stunden. Insgesamt ergibt dies 600 Unterrichtsstunden und einen 100-stündigen Orientierungskurs, ebenfalls mit einem anschließenden Test „Leben in Deutschland“ (LiD). Die Integrationskurse finden i. d. R. am Vormittag statt und schließen mit der Prüfung „Deutschtest für Zuwanderer“ ab. Der Test ist ein skalierter Test und bescheinigt das Sprachniveau A2 oder B1.


   
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